Energieausweis
Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung [EnEV] zum 1. Oktober 2007 müssen alle Vermieter und Verkäufer den Energieverbrauch ihres Gebäudes in einem Gebäude-Energieausweis nachweisen.
Es kommen dabei zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz:
- der Bedarfsausweis, dessen Grundlage der berechnete Energiebedarf ist oder
- der Verbrauchsausweis, der den gemessenen Energieverbrauch auswertet.
Für ältere Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten wurde ab
1. Oktober 2008 der aufwändige Bedarfsausweis notwendig.
Bis zum 30. September 2008 bestand für alle Interessenten die Möglichkeit, uneingeschränkt zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu wählen.
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Zur Bestellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises für Wohngebäude füllen Sie bitte lediglich den umseitigen Fragebogen zum Objekt aus und senden Sie diesen unterschrieben an die EVL zurück.
Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unseren zertifizierten
Energieberatern, per Post mit der Rechnung.
1. Oktober 2008 der aufwändige Bedarfsausweis notwendig.
Bis zum 30. September 2008 bestand für alle Interessenten die Möglichkeit, uneingeschränkt zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu wählen.
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Zur Bestellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises für Wohngebäude füllen Sie bitte lediglich den umseitigen Fragebogen zum Objekt aus und senden Sie diesen unterschrieben an die EVL zurück.
Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unseren zertifizierten
Energieberatern, per Post mit der Rechnung.
Laden Sie sich
hier die komplette Info des Energieausweises als PDF herunter.
Sollten Sie sich für einen Energieausweis für Ihr Wohngebäude entscheiden, können Sie sich
hier das Bestellformular aufrufen. Für Nicht-Wohngebäude erhalten Sie
hier das Bestellformular.
Ansprechpartner
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