Wasserhausanschlüsse

Die EVL weist darauf hin, dass sie ihren Service, für Anträge auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Wasserhaus-anschlüsse die zwischen August 2000 und 2007 erstellt wurden, noch bis Ende diesen Jahres aufrecht erhält. Voraussetzung ist, dass die Berechnung mit dem Regelsteuersatz von 16 % bzw. 19 % erfolgte. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite oder in unserem Service-Center.

Limburg, den 14. November 2009