Soforthilfe im Dezember 2022

Zur kurzfristigen Entlastung von Haushalten und kleineren Gewerbekunden hat die Bundesregierung folgendes festgelegt: Gas- und Wärmekunden erhalten im Dezember 2022 eine Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Das gilt natürlich auch für die EVL Gas- und Wärmekunden - wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der Umsetzung.

Mit der nächsten Jahresabrechnung, die Sie im Februar 2023 erhalten, wird der endgültige Erstattungsbetrag errechnet.

Wie die Berechnung genau funktioniert und welche Ausnahmen es bei den begünstigten Kunden gibt, finden Sie unter diesem Link: Update Energiekrise - EVL

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