Tarif "EVL Basis" für nHH sowie Ersatzbelieferung für leistungsgemessene (RLM) Kunden Erdgas
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energieversorgung Limburg GmbH gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne, dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, z.B. bei Insolvenz des bisherigen Lieferanten sowie Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber.
Als Grundversorger im Netzgebiet der Energieversorgung Limburg GmbH beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden, die keinen gültigen Erdgasliefervertrag haben und Erdgas aus dem Niederdrucknetz (§38 EnWG) beziehen, in der Ersatzversorgung sowie Grundversorgung für Nicht-Haushaltskunden. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben und somit keine Haushaltskunden i. S des § 3 Nr. 22 EnWG sind. Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in Niederdruck sowie höheren Druckstufen werden im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen versorgt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Grundversorgung sowie Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserer unten aufgeführten Preistabelle.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen. Wenn Sie keinen neuen Gasliefervertrag abschließen, folgt bei der Ersatzversorgung im Anschluss nahtlos die Grundversorgung für Nicht-Haushaltskunden, in den anderen Fällen die Einstellung der Versorgung.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Gasliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.
Grundversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Arbeitspreis ct/kWh | Grundpreis €/Monat | |||
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EVL Basis | netto ct | brutto ct | netto € | brutto € |
Bis 10.000 kWh/Jahr ab 01.01.2024 | 12,52 | 14,90 | 10,92 | 12,99 |
Ab 10.000 kWh/Jahr ab 01.01.2024 | 12,51 | 14,89 | 10,92 | 12,99 |
Ersatzbelieferung für RLM Kunden (Verbrauch üblicherweise ab 1,5 Mio kWh)
Ersatzbelieferung RLM Preisstand: 01.02.2024 | Arbeitspreis ct/kWh* | Grundpreis €/Monat | |
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netto € | brutto € | ||
Für alle kWh/Monat | AP= SPOT + 2ct/kWh ("sonstige Kosten") | 10,92 | 12,99 |
*Arbeitspreis netto: Die Abrechnung erfolgt nach o.g. Formel, basierend auf aktuellen Börsenpreisen.
AP = Arbeitspreis in ct/kWh
GP = Grundpreis in €/Monat
SPOT = Monatsdurchschnittspreis am Spotmarkt Erdgas über die EEX Preisreferenz Powernext European Gas Spot Index (EGSI) im Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) in ct/kWh. Kurzform: ø EGSI THE siehe unter: https://www.powernext.com/spot...
sonstige Kosten = Diese beinhalten die Vertriebskosten, die Marge, Kosten für Ausgleichsenergie & alle weiteren Kosten, die bei der Beschaffung von Erdgas anfallen.
Auf alle angegebenen Nettopreise für „EVL Basis nHH“ Erdgas wird zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe erhoben. Im Bruttopreis ist der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz enthalten, derzeit 19 %. Alle Preise zzgl. der Netzentgelte des örtlichen Netzbetreibers, der aktuellen Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage, Messentgelte sowie der jeweiligen Konzessionsabgabe. Des Weiteren erhöht sich der Arbeitspreis um die gesetzlich gültige Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent/kWh) sowie die Kosten für die CO²- Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz, die Gasspeicherumlage (ab 01.10.2022) und die Gasbeschaffungsumlage (ab 01.10.2022) .
Zeitraum (Historie 6 Monate) | SPOT in ct/kWh | resultierender Arbeitspreis in ct/kWh | Hinweise |
September 2024 | 3,6301 | 5,6301 | |
August 2024 | 3,7510 | 5,7510 | |
Juli 2024 | 3,2117 | 5,2117 | |
Juni 2024 | 3,4342 | 5,4342 | |
Mai 2024 | 3,1403 | 5,1403 | |
April 2024 | 2,9073 | 4,9073 |