Preisbestandteile Erdgas

Der Erdgaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Preisbestandteilen zusammen, die zum Teil vom Energieversorger nicht beeinflusst werden können. Dazu zählen staatlich veranlasste Steuern und Umlagen und Entgelte für die Netznutzung. Eine Erklärung sowie die aktuellen Kosten der nicht beeinflussbaren Preisbestandteile sind auf dieser Seite für das aktuelle Jahr zu finden.

Erdgassteuer

Die Energiesteuern (Erdgassteuer/Stromsteuer) sind gesetzlich geregelte Verbrauchssteuern, die aufgrund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben werden. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuern werden vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Aktuelle Erdgassteuer: 0,55 ct/kWh

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage wird für den Ausgleich der Energiemenge erhoben, die der Netzbetreiber benötigt, um die Differenz zwischen Ein- und Ausspeisungen von Erdgas auszugleichen. Dadurch wird die Systemstabilität des Gasnetzes gewährleistet. Die daraus entstehenden Kosten werden auf die Letztverbraucher:innen verteilt.

Bilanzierungsumlage ab 01.10.2023: 0,00 ct/kWh

Konvertierungsumlage

Wenn die Erlöse aus dem Konvertierungsentgelt nicht ausreichen, um die Kosten der physischen Einspeisung zu decken,
kann der Marktgebietsverantwortliche eine Konvertierungsumlage erheben.

Konvertierungsumlage ab 01.10.2023: 0,00 ct/kWh

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige KA seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.

Aktuelle Konzessionsabgabe für Limburg*: 0,27 ct/kWh
*KA ist abhängig von der Einwohnerzahl

Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG ("CO2-Preis")

Fossile Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas, Kohle schaden Umwelt und Klima und werden mit dem nationalen CO2-Preis verteuert. Dadurch soll der Verbrauch sinken und eine Lenkungswirkung hin zu klimafreundlichen Technologien und Produkten entstehen.

CO2-Preis ab 01.01.2024: 0,816 ct/kWh

Gasbeschaffungsumlage

Russland liefert weniger Gas, deshalb müssen viele Gasimporteure kurzfristig teuren Ersatz beschaffen – was diese in finanzielle Schwierigkeiten bringt. Damit die Unternehmen nicht insolvent gehen und die Versorgung weiter gesichert ist, führt die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 eine Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein.

Die Bundesregierung hat am 29.09.2022 die bereits eingeführte Gasbeschaffungsumlage gekippt. Gasimporteure erhalten nun eine direkte Unterstützung vom Staat, so können Gaskund:innen entlastet werden.

Gasbeschaffungsumlage: 0,00 ct/kWh

Gasspeicherumlage

Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskund:innen umgelegt. Dafür wird die neue Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG zum 1. Oktober 2022 eingeführt.

Gasspeicherumlage ab 01.01.2024: 0,186 ct/kWh

Alle Angaben netto zzgl. aktuell gültiger Mehrwertsteuersatz.