Prämie sichern mit dem eigenen
E-Fahrzeug: die THG-Quote

Als Halter:in eines reinen Elektroautos fahren Sie bereits umweltfreundlich und machen den Verkehrssektor grüner. Seit 1. Januar 2022 können Sie durch die Treibhausgasminderungsquote eine Prämie für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten. Wir als Ihr zuverlässiger Partner, bündeln die sogenannte THG-Quote und reichen sie beim Umweltbundesamt ein. Aus den daraus generierten Erlösen erhalten Sie für das Jahr 2025 eine Prämie von 53 Euro.

Fördervoraus­setzungen zum Erhalt der Prämie

  • Förderfähig sind nur rein elektrische E-Autos, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen
  • Eine Förderung ist an einen aktiven Strom-, Wärme oder Erdgasvertrag des Antragstellers bei uns gebunden
  • Der/die Antragssteller:in ist gleichzeitig Fahrzeughalter:in und entsprechend im Fahrzeugschein eingetragen
  • Die Beantragung zur Förderung der THG-Quote muss bis 01.10.2025 eingereicht werden
  • Die Nutzung des E-Autos kann sowohl privat als auch gewerblich erfolgen
  • Der/die Antragsteller:in versichert, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei uns zum THG-Quotenhandel einreicht
  • Der Verkauf oder die Außerbetriebnahme des Fahrzeugs wird uns umgehend mitgeteilt

Die Prämie

53

So geht's:

Schritt 1

Elektroauto fahren und THG-Emissionen einsparen

Schritt 2

Registrierung der THG-Quote bei uns

Schritt 3

Zertifizierung durch das Umweltbundesamt

Schritt 4

Wir bündeln THG-Quoten

Schritt 5

Vermarktung der THG-Quotenpakete

Schritt 6

Prämie von uns erhalten

Registrierung THG-Quote

Hier haben wir die wichtigsten
Fragen auf einen Blick zusammengefasst.

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich festgelegtes Klimaschutzinstrument. Mineralölkonzerne in Deutschland werden durch die THG-Quote verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß zu kompensieren. Durch das Fahren eines emissionsfreien E-Autos vermeiden Sie Kohlenstoffdioxid und können diese CO2-Einsparung an Mineralölkonzerne weitergeben. Die EVL, als Ihr zuverlässiger Partner, bündelt diese sogenannte THG-Quote und reicht sie beim Umweltbundesamt ein. Dadurch entstehen beim Verkauf, an die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen, bessere Konditionen.

Wenn Sie Halter:in eines vollelektrischen Fahrzeuges sind, können Sie Ihre CO2-Einsparungen an uns übertragen – vorausgesetzt, Sie haben einen bestehenden und aktiven Strom, Wärme- oder Erdgaslieferungsvertrag mit uns. Dazu müssen Sie uns lediglich Ihre Zustimmung erteilen, dass wir die THG-Quote für Sie abwickeln und vermarkten dürfen und sich registrieren, indem Sie Ihren Fahrzeugschein hochladen und einige Daten angeben.

Bei uns können Sie die THG-Quote für das Jahr 2025 melden und zwar bis zum 01.10.2025. Sie erhalten Ihre Prämie dann bis zum 30.06.2026.
Grundsätzlich müssen Sie die Übertragung der THG-Quote jährlich an uns melden.

Wir überweisen Ihnen die THG-Prämie bis zum 30.06.2026 auf das von Ihnen angegebene Konto.

In die Abwicklung und Abstimmung sind neben uns auch Behörden involviert. Zudem sind die THG-Quotenmengen von einzelnen Personen zu gering, um sie an Mineralölkonzerne zu verkaufen. Wir bündeln die Quotenmengen unserer Kund:innen und können so attraktive Erlöse generieren.

Unternehmen können die THG-Quote für ihre vollelektrischen Fahrzeuge ebenfalls geltend machen. Auch hier ist es wichtig, dass der/die Antragsteller:in und der/die im Fahrzeugschein eingetragene Halter:in identisch sind. Dies kann eine Person oder das Unternehmen selbst sein. Im Registrierungsprozess ist es wichtig, dass Sie die gewerbliche Nutzung des E-Fahrzeugs angeben. Denn dann zahlen wir zusätzlich die Umsatzsteuer auf Ihre Prämie.

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Team Smart Markets
E-Mail: smartmarkets@evl.de