Strom: Fragen & Antworten

1. Ich ziehe demnächst in meine neue Wohnung. Wie werde ich Kund:in bei der EVL?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können uns via E-Mail oder telefonisch erreichen, aber gerne auch persönlich in unserem Servicecenter in der WERKStadt Limburg vorbeikommen und sich individuell von unseren Mitarbeitern beraten lassen. Eine weitere Möglichkeit ist die Online-Abwicklung über unsere Webseite. Hier können Sie mit nur wenigen Klicks über den Tarifrechner auf der Startseite den für Sie passenden Ökostrom- oder Erdgastarif ermitteln. Wichtig: Halten Sie immer Ihre Zählernummer und den Zählerstand (zum Datum des Einzugs) bereit.

2. Wann muss ich meinen Einzug bei der EVL melden?

Sobald die Schlüsselübergabe stattgefunden hat, haben Sie sechs Wochen Zeit, uns Ihren Zählerstand zum Einzugsdatum mitzuteilen.

3. Ich bin EVL Kund:in und ziehe bald um. Was muss ich tun?

Sobald die Schlüsselübergabe stattgefunden hat, teilen Sie uns Ihr Auszugsdatum, Ihren Zählerstand sowie Ihre neue Adresse (für die Zusendung der Schlussrechnung) per E-Mail, über das Kundenportal oder auch persönlich mit.

Natürlich können Sie auch in Ihrer neuen Wohnung, auch außerhalb Limburgs unser:e Kund:in bleiben. Lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten!

4. Wann muss ich meinen Auszug bei der EVL melden?

Sobald die Schlüsselübergabe stattgefunden hat, haben Sie sechs Wochen Zeit, uns Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum mitzuteilen. Bitte teilen Sie uns auch Ihre neue Adresse mit, damit wir Ihnen Ihre Schlussrechnung zusenden können.

5. Wo kann ich mich über die verschiedenen Tarife der EVL informieren?

Unsere aktuellen Tarife finden Sie natürlich auf unserer Webseite (https://www.evl.de/strom/tarife/ oder https://www.evl.de/erdgas/tarife/). Wir beraten Sie aber auch gerne persönlich in unserem Servicecenter in der WERKStadt Limburg, telefonisch oder via E-Mail.

6. Wie kann ich meine Abschläge bezahlen?

Sie können uns ein SEPA-Lastschrift Mandat (https://www.evl.de/kontakt/bankverbindung/) erteilen, wir ziehen Ihren Abschlag dann jeweils zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Konto ein. Natürlich können Sie auch einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut einrichten oder Sie kommen persönlich vorbei und bezahlen Ihren Abschlag per Bankkarte.

7. Wie kann ich mir mein Guthaben auszahlen lassen?

Guthaben, die sich aus der Jahresabrechnung ergeben, verrechnen wir stets mit dem ersten Abschlag des neuen Jahres. Bleibt nach der Verrechnung noch ein Restbetrag zu Ihren Gunsten übrig, erstatten wir Ihnen diesen automatisch, sofern Sie uns ein SEPA-Lastschrift Mandat erteilt haben. Sie haben uns kein SEPA-Lastschrift Mandat erteilt? Dann teilen Sie uns Ihre Bankverbindung zur Auszahlung Ihres Guthabens einfach per E-Mail oder per Brief mit.

8. Wie kann ich meinen Zählerstand für die Jahresabrechnung mitteilen?

Jedes Jahr sind ab Mitte November Ableser für uns in Limburg und den Ortsteilen unterwegs und lesen Ihre Zählerstände ab. Sollten Sie nicht zu Hause sein, können Sie uns Ihren Zählerstand (mit Zählernummer oder Kundennummer sowie dem Ablesedatum) per E-Mail an zaehlerstand@evl.de mitteilen oder Sie nutzen dafür unser Kundenportal.
Wenn Sie nicht in Limburg oder den Ortsteilen wohnen, dann senden Sie uns Ihren Zählerstand per E-Mail an zaehlerstand@evl.de oder nutzen Sie dafür unser Kundenportal.