Die EEG-Umlage fällt zum 01. Juli 2022 weg

Zum 1. Juli wird die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 abgeschafft. Das wurde vom Gesetzgeber beschlossen – demnach gibt die EVL die sich daraus ergebende Entlastung von 4,41 Cent pro Kilowattstunde (brutto) direkt an ihre Kunden weiter.

Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkunden bei den steigenden Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat die öffentliche Hand sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Gas. Beim Haushaltskundenstrom machten Steuern, Abgaben und Umlagen 2021 durchschnittlich 40 Prozent des Strompreises aus. Die EVL begrüßt daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ein Musterhaushalt mit 3000 kWh pro Jahr wird so um rund 65 Euro in der zweiten Jahreshälfte von 2022 entlastet.

Die EVL senkt den Arbeitspreis für Strom um 4,41 Cent pro Kilowattstunde zum 1. Juli 2022 automatisch, ohne dass Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Damit die Preisveränderung zum 1. Juli 2022 in der Abrechnung berücksichtigt werden kann, wird der Zählerstand zum Stichtag geschätzt und der Verbrauch entsprechend abgegrenzt. Selbstverständlich haben alle Kunden auch die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand mit Foto an zaehlerstand@evl.de zu übermitteln. Alternativ können die Zählerstände auch über das Online-Kundenportal der EVL mitgeteilt werden.

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