Energiebelieferung durch die EVL

Die Energiebranche ist im Wandel und die Komplexität sowohl für Energieversorger als auch für deren Kund:innen erhöht sich beinahe täglich. Wir möchten, dass Sie bestmöglich informiert sind und alle Themen rund um die Energiewirtschaft, insbesondere in Bezug auf die EVL, bspw. auch Ihrem/Ihrer Nachbar:in erklären können. Auf dieser Seite haben wir daher energiewirtschaftliche Themen sowie wichtige Informationen rund um Ihre Energiebelieferung durch die EVL zusammengefasst.

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FAQ zur Energiepreisentwicklung im Herbst/Winter 2023/2024

Ist die Stromversorgung für die nächsten Monate gesichert?

Versorgungsengpässe im Herbst/Winter 2023/2024 sind aktuell nicht zu erwarten. Mittlerweile decken erneuerbare Energien rund die Hälfte des Strombedarfs in Deutschland ab. Der restliche Strom wird aus Erdgas und Kohle gewonnen. Beide Energieträger sind in ausreichenden Mengen vorrätig. So waren die deutschen Gasspeicher Anfang November 2023 bereits zu 100 Prozent gefüllt. Wichtig ist aber: Auch wenn die Lage auf dem Energiemarkt sich entspannt hat, ist die Energiekrise noch nicht vorüber. Der sparsame Umgang mit Energie bleibt wichtig. Wir von der EVL unterstützen sie dabei. Hier geht's zu unserem Energiespartipps

Ist die Gasversorgung für die nächsten Monate gesichert?

Laut Bundesnetzagentur sieht die Lage für die Gasversorgung in Deutschland momentan besser aus als vor einem Jahr. Die Gasspeicher sind zu 100 Prozent gefüllt, neue Importmöglichkeiten für Gas wurden geschaffen und die Versorgungsstruktur weiter diversifiziert. Die Einspeisemöglichkeiten aus LNG-Anlagen wurden erweitert, Gasimporte aus Russland durch Lieferungen aus anderen Herkunftsländern kompensiert. Zudem konnte der Gasverbrauch in Deutschland deutlich gesenkt werden.

Wie ist die aktuelle Lage an der Energiebörse?

Nachdem die Preise an den Beschaffungsbörsen 2022 im Zuge des Ukraine-Kriegs auf Werte explodiert sind, die bis zu 10-mal so hoch lagen wie vor der Krise, hat sich die Lage in den vergangenen Monaten wieder stabilisiert. Momentan sind die Großhandelspreise zwar deutlich günstiger als noch in der Hauptkrisenphase des Jahres 2022, aber im Durchschnitt immer noch rund 3-mal höher als vor der Energiekrise. Und der Markt reagiert weiter nervös auf politische Krisen und Nachrichten, was zu starken Ausschlägen an den Börsen führt.

Warum entwickelt sich mein Energiepreis anders als der Börsenpreis?

Die EVL beschafft die Energie für ihre Kund:innen langfristig im Voraus und über einen längeren Zeitraum hinweg in Teilmengen. Das bedeutet, dass wir nur sehr geringe Mengen Energie zu tagesaktuellen Preisen am Spotmarkt einkaufen. Der allergrößte Teil der benötigten Strommengen wird stattdessen am sogenannten „Terminmarkt“ beschafft – in Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bis zu drei Jahre im Voraus. Aus diesem Grund schlagen die Börsenpreisentwicklungen der Strom- und Erdgas-Großhandelspreise nicht 1:1 und auch nicht sofort auf Ihren Preis durch.

Was sind die Vorteile einer langfristigen Beschaffung?

Vorteil dieser langfristigen Beschaffungsstrategie ist, dass kurzfristige Preisspitzen geglättet werden und Kund:innen vor Preissprüngen an der Börse geschützt sind. Davon haben Kund:innen der EVL zuletzt in der Energiekrise profitiert, weil wir die Preise lange konstant beziehungsweise auf niedrigerem Niveau als Wettbewerber halten konnten, die ein kurzfristige und risikoreichere Einkaufsstrategie verfolgen.

Warum sinkt mein Preis nicht automatisch, wenn an Einkaufsbörsen die Preise fallen?

Sinkende Großhandelspreise wirken sich im Endkundenpreis erst mit Verzögerung aus. Denn gemäß unserer langfristigen Beschaffungsstrategie müssen wir auch dann, wenn die Großhandelspreise für Energie sehr hoch sind, zukünftige Energiemengen für unsere Kund:innen sichern. Die hohen Preise, die wir auf dem Höhepunkt der Energiekrise 2022 an der Börse zahlen mussten, schlagen sich nun zeitlich versetzt, aber immer noch gedämpft, in den Endkundenpreisen nieder.

Anders als Kund:innen von Discountanbietern mit Lockangeboten, die in der Energiekrise – als die Preise an den Börsen Höchststände markierten – den Kund:innen einfach kündigten oder überzogene Preiserhöhungen vornahmen, profitieren unsere Kund:innen von Planbarkeit und Verlässlichkeit. In unserem Erklärfilm "Wie beschafft die EVL Strom und Gas" auf dieser Seite vom 23.02.2023 erläutern wir Ihnen unsere Einkaufsstrategie und welche Vorteile Sie davon haben.

Ist auch nach dem 1. Januar 2024 bei Gas mit einer reduzierten Mehrwertsteuer zu rechnen?

Das ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht klar. Um die Verbraucher:innen in Deutschland bei der Bewältigung der Energiekrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung 2022 gesetzlich geregelt, dass für Gas bis 31. März 2024 ein reduzierter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gilt. Statt Ende März soll diese Sonderregelung nun drei Monate früher als geplant bereits zum Jahreswechsel auslaufen. Das würde bedeuten, dass ab 01.01.2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent gültig ist. Entsprechende Pläne des Finanzministeriums wurden vom Kabinett Anfang Oktober 2023 gebilligt. Allerdings wurde dazu noch keine Entscheidung des Bundestages getroffen. Insofern lässt sich die Frage nach dem exakten Zeitpunkt der Mehrwertsteuerveränderung von uns derzeit nicht seriös beantworten.

Werden die gesetzlichen Energiepreisbremsen über den 31. Dezember 2023 hinaus verlängert?

Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage gelten die Strom- und Gaspreisbremsen bis zum 31. Dezember 2023. Allerdings sollten die Preisbremsen für Strom und Gas über das Jahresende hinaus bis Ende April 2024 verlängert werden. Ob die Energiepreisbremsen tatsächlich bis Ende April 2024 verlängert werden, ist zum jetzigen Moment noch unklar. Die EVL hält ihre Kund:innen über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden und setzen die Vorgaben der gesetzlichen Preisbremsen automatisch für Sie um. Weiter Infos finden Sie hier. 

Quelle: Thüga AG

Wie beschafft die EVL Strom und Gas?

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Quelle: Thüga AG

23.02.2023


In den letzten Monaten hat man in den Medien täglich gehört oder gelesen, dass die Preise an den Strom- und Gasbörsen nur eine Richtung kennen: Nach oben! Nun kommen immer mehr Meldungen darüber, dass die Preise fallen. Stimmt das und was bedeutet das für die Kund:innen der EVL?
Ja, die Preise geben nach. Sie sind aber immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise. Die EVL beschafft ihre Mengen nicht tagesaktuell (risikoreich) sondern in Teilmengen über mehrere Jahre (risikoarm). Das führt dazu, dass sie auch bei stark steigenden Märkten nicht sofort ihre Preise erhöhen muss. Detailliert ist dieses Thema rund um die Beschaffungsstrategie der EVL im Video erklärt.

Warum sind die Strompreise derzeit so hoch?

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Was versteht man unter dem Merit-Order-Prinzip?

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Wie vergleiche ich Strompreise eigentlich richtig?

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In den letzten Monaten kam es immer wieder vor, dass Energiekund:innen Kündigungsschreiben von ihren Versorgern erhielten. Teilweise, weil die entsprechenden Unternehmen Insolvenz anmelden mussten und deshalb ihrer Lieferverpflichtung gegenüber den Kund:innen nicht mehr nachkommen konnten – teilweise auch einfach deshalb, weil diese Unternehmen die Lieferverträge zu den bisherigen Konditionen nicht weiterführen wollten oder konnten.

Hauptursache für diese Entwicklung sind vor allem die in letzter Zeit immens gestiegenen Energiegroßhandelpreise - und die häufig sehr kurzfristige ausgerichteten Geschäftsmodelle mancher Discountanbieter.

Was bedeutet das alles für Sie?

Müssen Sie als Kunde der Energieversorgung Limburg Angst haben, dass Ihr Versorgungsvertrag ebenfalls gekündigt wird?

Nein. Wir von der EVL sind solide aufgestellt und können unseren Lieferverpflichtungen den Kunden gegenüber jetzt und in Zukunft sicher nachkommen. Wir sind Ihr zuverlässiger Versorgungspartner – und das unter allen Umständen. Bei uns profitieren Sie von fairen und marktgerechten Konditionen, umfassendem Service und persönlicher Präsenz hier in der Region. Wir beschaffen und wirtschaften solide und vorausschauend – damit das auch künftig so bleibt.

Was ist eigentlich die Ursache der Turbulenzen auf den Strom- und Erdgasmärkten?

Die Ursachen sind vielschichtig – aber zwei Faktoren sind besonders relevant:

1. Seit einiger Zeit kennen die Börsenpreise für Erdgas und Strom nur eine Richtung: steil nach oben. Und zwar vor allem an den Märkten des kurzfristigen Handels: An diesen sogenannten Spotmärkten musste für Erdgas im Jahresdurchschnitt 2021 im Vergleich zum Vorjahr rund das Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden – beim Strom deutlich mehr als das Doppelte! Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

2. Die aktuelle Preissituation des Energiemarkts stellt alle Anbieter vor extreme Herausforderungen. Besonders betroffen sind die sogenannten Discountanbieter, die sich häufig kurzfristig und risikoreich mit Energie an den Spotmärkten eindecken und derzeit von den steigenden Einkaufspreisen geradezu überrollt werden. Energie-Discounter betreiben häufig ein spekulatives Geschäftsmodell mit einer kurzfristig ausgerichteten Einkaufspolitik. Sie sind existenziell gefährdet, müssen gegebenenfalls Insolvenz anmelden und/oder Kund:innen aus bestehenden Verträgen kündigen. Allein zwischen Oktober 2021 und dem Jahreswechsel mussten sieben Energiediscounter Insolvenz anmelden.

Was sind die Gründe für die extreme Entwicklung der Börsenpreise für Strom und Erdgas?

Dass die Börsenpreise für Strom und Erdgas seit einiger Zeit so stark steigen, hat verschiedene Gründe. Mit der wohl Wesentlichste liegt in der Erholung der Weltwirtschaft, da die konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie mittlerweile aufgefangen werden konnten – was wiederum zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen, Industrieprodukten und eben auch nach Energie geführt hat. Beim Erdgas kommt noch hinzu, dass die Kälteperiode im Frühjahr 2021 besonders lange ausfiel und die Nachfrage höher lag als in den Jahren zuvor. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die damit verbundenen Unsicherheiten in der Erdgaslieferung hat sich die Situation an der Börse zudem verschlechtert.

Inwieweit wirken sich die Anbieterinsolvenzen auch auf die Energieversorgung Limburg aus?

Bestandskund:innen profitieren bei der EVL von einer langfristigen Beschaffungsstrategie, bei der Marktchancen und -risiken sorgfältig abgewogen werden. Daher können wir die Auswirkungen der aktuell hohen Großhandelspreise für die Mehrzahl unserer Kund:innen zumindest abmildern. Wir mussten jedoch als Grundversorger zuletzt eine hohe Anzahl Kund:innen von in Not geratenen Discountanbietern aufnehmen. Diese ungeplanten, zusätzlichen Energiemengen mussten kurzfristig zu einem sehr hohen Marktpreis nachbeschafft werden.

Auf den Punkt gebracht: Als Grundversorger übernehmen wir einerseits Verantwortung für unsere Bestandskund:innen und garantieren andererseits auch die unkomplizierte und unterbrechungsfreie Belieferung neuer Kund:innen. Damit unterscheiden wir uns deutlich von so manchen Discountanbietern, die in Niedrigpreiszeiten auf die eigene Gewinnmaximierung setzen und sich bei steigenden Preisen dann nicht mehr um ihre Kund:innen kümmern – und so das wirtschaftliche Risiko auf Grundversorger wie uns abwälzen.

Was ist unter "Ersatzversorgung" zu verstehen?

Die sogenannte Ersatzversorgung stellt sicher, dass die Versorgung von Verbraucher:innn mit Energie unter allen Umständen gewährleistet wird. Die neutrale Schlichtungsstelle Energie e.V. schreibt über die Rahmenbedingungen dieser Ersatzversorgung: „Auch dann, wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Muss ein Versorgungsunternehmen bspw. Insolvenz anmelden, springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein.“ In diesen drei Monaten gilt die Ersatzversorgung des Energieversorgers.

Was bedeutet der Begriff "Grundversorger" - und welche Pflichten sind damit verbunden?

„Grundversorger“ ist ein Versorgungsunternehmen dann für ein Netzgebiet der allgemeinen Versorgung, wenn es in diesem Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskund:innen mit Energie versorgt. Tatsächlich gibt es in einem Netzgebiet einen Grundversorger für Strom und einen für Erdgas. Hier im Netzgebiet sind das wir – die Energieversorgung Limburg. Das Besondere am Status eines Grundversorgers ist die damit verbundene Verpflichtung, dass Haushaltskund:innen auch ohne Abschluss eines schriftlichen Versorgungsvertrages zuverlässig mit Strom oder Erdgas versorgt werden – allein durch sogenanntes „konkludentes Verhalten“, also in aller Regel einfach durch die Entnahme von Strom oder Erdgas aus der vorhandenen Leitung.

Wie hilft die Energieversorgung Limburg Kund:innen dabei, die Energiekosten im Griff zu behalten?

Um Kund:innen zu unterstützen, bieten wir von der EVL einen persönlich Tarif-Check an. Telefonisch oder auch im direkten Kontakt wird überprüft, ob zum Beispiel der Wechsel in einen anderen Strom- oder Erdgastarif der EVL Sinn macht. Zudem geben wir Ihnen Energiespartipps und helfen Ihnen dabei ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren oder "Stromfresser" zu identifizieren.

FAQ Grundversorgung und Ersatzversorgung

Wann fällt ein:e Kund:in in die Grundversorgung?

Die Grundversorgung wird angewendet, wenn durch Endverbraucher:innen eine Entnahme von Energie erfolgt, ohne dass an der Abnahmestelle ein Vertragsverhältnis mit der EVL besteht, z.B. nach Einzug in ein Gebäude, bei vorherigem Leerstand eines Gebäudes, bei erstmaliger Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage.

Für wen und für welche Fälle gilt die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung gilt für alle Letztverbraucher:innen, die in Niederdruck oder Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Letztverbraucher:innen sind definiert als natürliche oder juristische Personen, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Somit können auch große Gewerbekunden (auch RLM) in die Ersatzversorgung fallen, sofern diese in Niederspannung/-druck beziehen.

Die Ersatzversorgung kommt daher nur zum Tragen, wenn mit Haushaltskund:innen kein Grundversorgungsvertrag besteht bzw. wenn diese oder alle anderen Letztverbraucher keinen sonstigen Liefervertrag abgeschlossen haben.

Die Ersatzversorgung greift, wenn Endverbraucher:innen Strom aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Strombezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, z.B. bei Insolvenz des bisherigen Lieferanten sowie Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber.

Fallen fremdversorgte Kund:innen bei Kündigung durch den bisherigen Lieferanten in die Grund- oder Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung greift, wenn ein:e fremdversorgte:r Kund:in Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Energiebezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Gründe sind z.B. Insolvenz des bisherigen Lieferanten sowie Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber erfolgt.

Ein Wechsel in die Grundversorgung ist für die Dauer von drei Monaten ausgeschlossen. Ein Übergang aus der Ersatzversorgung in einen anderen Liefervertrag bleibt aber möglich.

Welche Preise gelten für die Ersatzversorgung?

Der Grund- und Ersatzversorger ist berechtigt, für die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern gesonderte allgemeine Preise auf der Webseite zu veröffentlichen und in Rechnung zu stellen.

Seit der am 29.7.2022 in Kraft getretenen Änderungen am EnWG durch das sog. Osterpaket dürfen auch die Ersatzversorgungspreise für Haushaltskunden die Grundversorgungspreise übersteigen.

Welche Anforderungen gibt es für die Veröffentlichung gesonderter allgemeiner Preise für die Ersatzversorgung?

Änderungen der Ersatzversorgungspreise sind jeweils zum 1. beziehungsweise 15. des Monats durch Veröffentlichung auf der Webseite möglich. Öffentliche Bekanntgabe und briefliche Mitteilung der Preisänderung an Kund:innen sind nicht mehr erforderlich. Der Grundversorger wird darüber hinaus verpflichtet, auf seiner Internetseite die allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.

Wann endet die Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des/der Kund:in erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung. Sofern Haushaltskund:innen über die drei Monate hinaus Energie beziehen und keinen nachfolgenden Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, kommt mit ihnen durch den Weiterbezug von Energie ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Gibt es eine Pflicht, den/die Kund:in vor Ablauf der dreimonatigen Ersatzversorgung in die Grundversorgung aufzunehmen?

Für den Fall, dass ein Ersatzversorgungsverhältnis zustande gekommen ist, besteht keine Verpflichtung des Energieversorgers, den/die Kund:in vor Ablauf der dreimonatigen Ersatzversorgung in die Grundversorgung aufzunehmen.

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