Wer ein Elektroauto besitzt, fährt umweltfreundlich und leistet somit einen wertvollen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Bereits seit dem 01. Januar 2022 können E-Autofahrer durch die Treibhausgasminderungsquote eine Prämie für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten.
Auch die EVL bündelt die sogenannte THG-Quote und reicht diese beim Umweltbundesamt ein. So erhalten alle Antragssteller eine Prämie in Höhe von 270 Euro für das Jahr 2026.
Förderfähig sind ausschließlich reine Elektroautos, Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Der Antragssteller muss gleichzeitig Fahrzeughalter und folglich im Fahrzeugschein eingetragen sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das E-Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, denn förderfähig sind sowohl Privatautos als auch Dienstwagen.
Um die Prämie in Höhe von 270 Euro für das Jahr 2026 zu sichern, muss die Beantragung bis spätestens 18.10.2026 erfolgen. Füllen Sie einfach das Formular hier zur Beantragung der THG-Quote aus und wir kümmern uns um alles Weitere.
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