Solarpark
Gemeinsam neue Energien gewinnen
Mit dem geplanten Solarpark entlang der A3 bei Lindenholzhausen soll die regionale Erzeugung von Solarstrom ausgebaut werden. Geplant sind eine Photovoltaikanlage mit rund 22 Megawatt Leistung sowie ein Speichersystem mit 10 Megawatt. Den aktuellen Berechnungen zufolge könnte die erzeugte Strommenge rechnerisch dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 6.600 Haushalten entsprechen. Darüber hinaus wird auf Basis der verwendeten Berechnungsmethode eine jährliche Vermeidung von rund 8.200 Tonnen CO₂ erwartet.
Welche Vorteile bringt Ihnen der Solarpark?
- Beitrag zu einer stärkeren regionalen Energieversorgung
- Strom aus Limburg für Limburg
- Teil des Projekts durch Bürgerbeteiligung
- Beitrag zur regionalen Wertschöpfung in Limburg
- Beitrag zu einer zukunftsfähigen regionalen Energieversorgung
Aktuelles
- Für ca. 75 % des Suchraumes wurden Pachtverträge mit den Eigentümern der Flächen abgeschlossen (vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung). Für weitere Flächen des Suchraumes liegen Eigentümerzustimmungen vor, Pächterzustimmungen sind ausstehend, jedoch avisiert.
- Es wurde eine gesamtstädtische Untersuchung durchgeführt.
- Bei der Ermittlung der Potentialfläche ergab sich das Gebiet bei Linter als einzige zusammenhängende Fläche in der notwendigen Größe zur Errichtung des Solarparks.
- Die nächsten Schritte:
- Teilnahme an Ortsbeiratssitzungen Linter und Lindenholzhausen im Februar 2026
- Teilnahme an der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2026
- Teilnahme an der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2026
- Alle Punkte der Beschlussfassungen zum Solarpark Limburg I wurden beschlossen
Fragenkatalog
Vom 12. April 2022
Landwirtschaft:
Unsere Aussagen bezogen sich auf die Grundstückseigentümer. In den vergangenen Wochen haben viele Grundstückseigentümer unser Gesprächsangebot aus dem letzten Jahr angenommen. In den folgenden Mitteilungen und Gesprächen ist großes Interesse an dem Projekt deutlich geworden und es ließ sich eine überwiegend positive Stimmung zum Vorhaben ableiten. Mehr als die Hälfte der angesprochenen Eigentümer:innen aus dem Suchraum ist bereits jetzt daran interessiert, das Vorhaben mit uns voranzutreiben. Wir haben bereits auf der Informationsveranstaltung im November 2021 sowie im Umweltausschuss im Februar 2022 deutlich gemacht, dass wir sehr daran interessiert sind, mit den Bewirtschaftern ins Gespräch zu kommen und die landwirtschaftlichen Strukturen besser zu verstehen.
Die Rechtslage ist hier in den letzten Jahren nicht eindeutig gewesen. Wir haben uns nach dem aktuellen Stand erkundigt und folgende Situation geschildert bekommen:
Das Problem sei in der Politik bereits angekommen und solle kurzfristig gelöst werden. Im Rahmen der deutschen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik wurde demnach 2021 das Gesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Gesetz – GAPKondG; Bundesdrucksache 299/21) beschlossen und ist zum Teil in Kraft getreten, muss jedoch noch von der EU-Kommission akzeptiert werden. Dieser Prozess soll vor 2023 abgeschlossen werden.
Danach soll eine Rückumwandlung von Dauergrünland in Ackerland durch Anzeige bei der zuständigen Behörde möglich sein.
Die Bewertung erfolgt über die Kennwerte der Bodengüte z. B. anhand der Bodenzahl, Ackerzahl oder Ertragsmesszahl. Der Vergleich der Bodengüte für landwirtschaftliche Flächen im Untersuchungsgebiet hat gezeigt, dass die Bodengüte südlich der Autobahn abfällt, weshalb nach Rücksprache mit dem RP Gießen der bekannte Suchraum zu bevorzugen ist.
Es gibt keine Analyse zur CO2-Bilanz des veränderten Zuliefergeschehens für Nahrungsmittel durch die Nutzung der Fläche für Photovoltaik.
Die EVL investiert nach Maßgabe des Aufsichtsrates und der kommunalen Bestimmungen.
PV auf öffentlichen und privaten Gebäuden, Parkplätzen etc.:
Eine Nutzung geeigneter Dachflächen für Photovoltaik befürworten wir. In Limburg sind bislang rund 18 % der betrachteten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt. Die durchschnittliche Leistung der Dachanlagen beträgt rund 7,8 kWp.
Für eine mit dem geplanten Solarpark vergleichbare Stromerzeugung wären rechnerisch rund 1.300 nach Süden ausgerichtete Dachflächen mit einer durchschnittlichen Anlagenleistung von jeweils 7,8 kWp erforderlich. Bei abweichender Ausrichtung kann der Stromertrag geringer ausfallen, sodass entsprechend mehr Dachflächen erforderlich wären.
Für eine PV-Dachanlage mit 7,8 kWp wird dabei eine jährliche Stromerzeugung von rund 8.000 kWh angenommen. Für den geplanten Solarpark mit einer Leistung von rund 10 MWp wird auf Grundlage der derzeitigen Planung eine jährliche Stromerzeugung von rund 10.000 MWh prognostiziert.
Das Offheimer Hallenbad hat eine Photovoltaik-Anlage, die seit ca. 18 Jahren betrieben wird. Eine Weiternutzung nach Ablauf der EEG-Vergütung ist im Gespräch. Zum Bürgerhaus liegen uns keine Informationen vor.
Zusammen mit den Stadtwerken Diez und Weilburg wollen wir bald ein Produkt für PV-Dachflächenanlagen in der Region anbieten. Die Gesellschaftsgründung im Rahmen der Kooperation ist in der parlamentarischen Abstimmung. Die Information der Öffentlichkeit ist für die nächste Stadtverordnetenversammlung geplant. In Zukunft sollen den Privathaushalten standardisierte Dachanlagen mit oder ohne Batteriespeicher und/oder Wallboxen angeboten werden.
Eine technische Lösung für die Überdachung von Parkplätzen gibt es. Durch die nicht unerheblichen Kosten bedarf ein jeder Parkplatz einer Einzelfallprüfung. Durch den Ausbau der E-Mobilität und in diesem Zuge die Notwendigkeit der Errichtung von Ladepunkten, wird sich jedoch die Attraktivität solcher Projekte in Zukunft erhöhen.
Es existiert bei der Hessichen LandesEnergieAgentur (LEA) bereits ein Solarkataster für unser Bundesland. Das Solarkataster stellt Information zu den Liegenschaften in jeder Gemeinde zur Verfügung. Abrufbar sind die Informationen über das Internet unter http://gpm-webgis.de.
Es hat Gespräche mit der LEA Hessen und Next2Sun gegeben. Auch eine Kontaktaufnahme mit dem Fraunhofer ISE hat stattgefunden. Wir stehen aktuell im Austausch. Der Ortslandwirt von Lindenholzhausen hat sich in der Ortsbeiratssitzung von Lindenholzhausen am 22.02.2022 gegen den Einsatz von Agri-PV ausgesprochen.
Auf Anfrage der Stadt Limburg erklärt das Bundesverkehrsministerium, dass kurz- bis mittelfristig eine flächendeckende Solar-Überdachung auf deutschen Autobahnen nicht erfolgt. In Zukunft kann eine Solar-Überdachung möglich sein, jedoch lokal und begrenzt in der Fläche.
Aktuell gibt es ein deutsch-österreichisch-schweizerisches Forschungsprojekt. Eine sehr kleine Demonstrationsanlage wird bis Ende des Jahres in der Höhe der Rastanlage Hegau-Ost an der A81 errichtet.
Das liegt u.W. im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn und stellt einen erheblichen Kostenaufwand dar.
Bürgerbeteiligung:
Die EVL strebt eine Bürgerbeteiligung an. Denkbare Modelle wären z.B. ein Sparbrief mit fester Verzinsung oder ein Genossenschaftsmodell.
Zusätzliche Wertschöpfung könnte durch die Kombination der PV-Anlagen mit Speicher- und Energiemanagementsystemen entstehen. Dadurch wäre die Vermarktung von Flexibilitäten und Regelenergie zukünftig möglich.
Prüfung weiterer Flächen:
Die Prüfung bezog sich derzeit auf das Limburger Stadtgebiet. Der Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf (654 ü. NN) blieb durch die 100-jährige militärische Nutzung weitgehend von intensiver Landschaft sowie Siedlungs- und Straßenbau verschont. Deshalb konnte sich die Natur ungestört entwickeln und zu einem Rückzugsraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden. Der Stegskopf wurde 2016 von der Bundesregierung als Gebiet von nationaler Bedeutung in die Kulisse des Nationalen Naturerbes aufgenommen. Seit 2004 ist der Stegskopf Teil des großflächig ausgewiesenen FFH-Gebietes 5314-304 „Feuchtgebiete und Heiden des Hohen Westerwaldes“ (4.775 ha) und des Vogelschutzgebietes 5312-401 „Westerwald“ (28.890 ha), welches bis nach NRW und Hessen hineinreicht. Die Naturschutzverbände NABU, GNOR und BUND haben beim Land Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Ausweisung als Naturschutzgebiet gestellt. Es lässt sich leicht erahnen, warum auf dem Stegskopf weder Wind noch Solaranlagen installiert sind. Außerdem ist das Gebiet äußerst schneereich.
Im Stadtgebiet wurden mehrere Flächen geprüft. Darunter befanden sich auch Konversionsflächen wie Deponien. Die Analyse der Flächen hat die Umsetzbarkeit (technisch, regulatorisch und wirtschaftlich) bisher nicht bestätigt. Im Fall von Lindenholzhausen standen neben regionalplanerischen Aspekten auch umwelttechnische Aspekte des Deponiekörpers dem Vorhaben entgegen. Schon 2012 und 2018 wurde das Projekt von der EVL und anderen geprüft und verworfen.
Es wurden die Potentialflächen 1 bis 6 zum Entwurf des Teilregionalplan Energie Mittelhessen 2016/2020 (TRPEM 2016/2020) geprüft.
Deponien:
Ja. Es ist eine Masterarbeit zu dem Thema in Arbeit. Wir haben Interesse an den Ergebnissen bekundet.
Nein. Aber es wurden Gespräche geführt, die zum Abbruch des Projektes geführt haben. Grundsätzlich stehen wir einer Nutzung der Deponie positiv gegenüber. Eine Masterarbeit zu dem Thema ist in Arbeit, wir haben Interesse an den Ergebnissen bekundet.
Es wurden z. B. Erdnägel diskutiert. Es ist ein Nachweis für die durchgängige Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht erforderlich, um bis zu 50 cm. eindringen zu dürfen. Reine Auflager sind statisch zu prüfen, im Sinne der Bewahrung der Abdeckung der Deponie.
Die Giftmülldeponie in Offheim wurde in der Vergangenheit (bereits 2012) geprüft und aufgrund des Giftmülls verworfen. Der Eingriff einer Solaranlage in das Sickerwasserverhalten macht das Vorhaben in Bezug auf die Giftmüllsituation derzeit für uns nicht umsetzbar. Eine größere Chance sehen wir bei der Deponie in Lindenholzhausen. Hier erwarten wir mit großem Interesse die Ergebnisse der Abschlussarbeit, um das Projekt ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nochmals prüfen zu können.
Artenvielfalt:
Im Rahmen der noch ausstehenden Umweltanalysen soll geprüft werden, welche Maßnahmen zum Artenschutz und zur Biodiversität bei der Ausgestaltung des Solarparks berücksichtigt werden können. Vorgesehen sind unter anderem eine extensive Nutzung der Flächen sowie geeignete Saatgutmischungen. Zudem sollen regionale Zielarten identifiziert und mögliche, auf diese Arten abgestimmte Maßnahmen geprüft werden, beispielsweise Steinhaufen für Zauneidechsen oder Insektenhotels.
Im Rahmen der Planung werden die Auswirkungen der PV-Freiflächenanlage auf die vor Ort vorkommenden Arten untersucht und berücksichtigt. Dabei wird geprüft, welche Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung bestimmter Arten umgesetzt werden können. Sensible Arten werden bei der Planung entsprechend berücksichtigt.
PV-Module:
Reflexionsarme Oberflächen der Module sowie eine Sichtschutzbegrünung sollen mögliche Blendwirkungen reduzieren.
Wir befinden uns derzeit noch in der Flächensondierung. In einer so frühen Projektphase wird das Projekt mit derzeit verfügbaren Modulen grob geplant. Die konkreten Komponenten hängen von der Ausgestaltung des Projektes und der jeweiligen Marktsituation ab. Daher können die Komponenten erst in Anbetracht der konkreten Bauplanung und Genehmigung festgelegt werden.
Stromnetz und -vertrieb:
Die EVL verfolgt das Ziel, den Anteil der eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Derzeit erzeugt die EVL rund 2.000.000 kWh Strom pro Jahr aus erneuerbaren Energiequellen. Dies entspricht rund 1,5 % der verkauften Strommenge. Für den geplanten Solarpark wird eine jährliche Stromerzeugung von rund 10.000.000 kWh prognostiziert. Auf dieser Grundlage könnte der Anteil der eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rechnerisch auf rund 9 % der verkauften Strommenge steigen. Die Kombination der Stromerzeugung mit Batteriespeichern wird im Rahmen der weiteren Projektplanung berücksichtigt.
Mit dem geplanten Solarpark soll Strom direkt in Limburg erzeugt und vor Ort in das Netz eingespeist werden. Welche Auswirkungen die Anlage auf den erforderlichen Netzausbau hat, wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht. Für den geplanten Solarpark wird derzeit eine jährliche Stromerzeugung von rund 10 Mio. kWh prognostiziert. Aussagen zu den damit verbundenen Auswirkungen auf die CO₂-Bilanz erfolgen auf Grundlage einer nachvollziehbaren Berechnung.
Erst nach genauerer Planung des Projektes (Größe, technische Ausgestaltung, Stromvermarktung etc.) kann mit der dann herrschenden Marktsituation ein Zielpreis bestimmt werden.
Dies ist eine sehr theoretische Frage. PV-Anlagen in Kombination mit Speichern erreichen z.Zt. einen Autarkiegrad von ca. 80 %, das bedeutet, dass etwa 20 % als Reststromlieferung aus dem öffentlichen Versorgungsnetz beigestellt werden muss, um den Bedarf zu decken. Bei einem Bedarf in Limburg von 50 MW würde der Solarpark mit 10 MW die Lücke füllen. Bei dieser sehr vereinfachten Berechnung wird unterstellt, dass sich jeder Verbraucher in Limburg eine PV-Anlage installiert.
Der produzierte Strom kann bereits heute in Limburg verbraucht werden. Bei einem zukünftig steigenden Strombedarf bestehen hierfür entsprechend weitere Nutzungsmöglichkeiten.
Die EVL vermarktet Strom aus regionalen Erzeugungsanlagen, darunter Wasserkraft-, Photovoltaik- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Zusätzlich benötigte Strommengen aus erneuerbaren Energien werden auf Grundlage entsprechender Herkunftsnachweise beschafft. In das Netz der EVL wird zudem Strom aus Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen eingespeist.
Grundstücke/Flächenplan:
Die Fläche des Suchraums beträgt ca. 28 ha. Die Nutzfläche, die für den Solarpark benötigt wird, beträgt ca. 12-15 ha.
Mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer:innen hat Interesse an der Verpachtung ihrer Flächen für den Solarpark. Es zeichnet sich eine Fläche von über 10 ha ab.
Es wurden Grundstückseigentümer:innen im Suchraum und teilweise angrenzend angeschrieben, um Kontakt zu den Grundstückseigentümer:innen und Bewirtschaftern vor Ort aufnehmen zu können. Ziele sind die Abfrage des Interesses an einer Verpachtung und das bessere Verstehen der landwirtschaftlichen Strukturen.
Wir orientieren uns bei unseren Pachtangeboten an der Marktsituation und den wirtschaftlichen Potenzialen der Projekte.
Seit der Potenzialflächenermittlung im Jahr 2013 hat es weitreichende Veränderungen rund um das Thema PV-Freiflächen gegeben. Die einschlägigste Änderung betrifft die bevorzugte Flächenkulisse nach dem EEG. Flächen entlang von Autobahnen werden mittlerweile nicht mehr im Korridor 110m, sondern im Korridor 200 m bevorzugt und sind demnach EEG-ausschreibungsfähig.
Es ist vorgesehen, die Flächen nach dem Rückbau der PV-Freiflächenanlage wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.
Gemäß § 9 (2) FStrG ist ein Schutzstreifen von 40 m vom Fahrbahnrand einzuhalten. Dieser kann auf Antragstellung in Einzelfällen unterschritten werden.
Fahrrad- und Wanderwege sollen erhalten bleiben. Dies ist eine Vorgabe des RP Gießen für die Genehmigungsfähigkeit.
Gemäß § 37 Abs. 1, Nr. 2 EEG 2021 sind Freiflächenanlagen weiterhin förderfähig, die auf Flächen in einer Entfernung längs von Autobahnen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet werden und innerhalb dieser Entfernung ein längs zur Fahrbahn gelegener und mindestens 15 Meter breiter Korridor freigehalten wird.
Weiteres:
Dieses Thema kann mit dem Solarpark-Projekt nicht bearbeitet werden.
Es handelt sich um zwei technisch unterschiedliche Projektarten, die jeweils ihre Berechtigung haben.
Der Gesellschaftszweck ist der Verkauf oder die Verpachtung von PV-Dachanlagen in Kooperation mit den Stadtwerken Diez und Weilburg.
Beim Verkaufsmodell erwirbt der Dacheigentümer die PV-Anlage. Beim Verpachtungsmodell bleibt die EVL Eigentümer und der Dacheigentümer leistet eine monatliche Pachtzahlung.
Eine gemeinsame Gesellschaft, an der die EVL die Mehrheit halten wird.
Zurzeit befinden wir uns noch ganz am Anfang des Projektes. D.h. wir prüfen Flächen, führen Gespräche mit Eigentümer:innen, politischen Gremien, Bürger:innen etc. und beschäftigen uns mit Möglichkeiten, wie ein solches Projekt im Einvernehmen mit Bevölkerung und Landwirtschaft umgesetzt werden kann.
Wir rechnen mit einer Projektlaufzeit von 2-3 Jahren bis zu einem möglichen Baubeginn. Bis dahin folgen viele weitere Projektschritte:
- Restriktionsanalyse (Planer)
- Abschluss Pachtvertrag und – soweit gewünscht – Beteiligungsoption (Planer & Eigentümer der Flächen)
- Abstimmungen mit Regionalplanung (Planer & Gemeinde)
- Beauftragung Umweltanalysen und ggf. Bodengutachten (Planer & Gutachter)
- Sicherstellung Netzanschluss (Planer & Netzbetreiber)
- Entwurfsplanung Solarpark, Kabeltrasse, Wege und Logistikflächen (Planer)
- Abschluss städtebaulicher Vertrag (Planer & Gemeinde)
- Bebauungsplanverfahren (Planer & Gemeinde)
- Genehmigungsverfahren Solarpark und Umspannwerk (Planer & EPC-Partner)
- Ausführungsplanung Solarpark und Umspannwerk (Planer & EPC-Partner)
- Vereinbarungen mit Co-Investoren (Planer)
- Abschluss PPA inkl./exkl. (regionale) Herkunftsnachweise (Planer & EVL)
- Abschluss Verträge zur Betriebsführung (technisch, kaufmännisch, ökologisch) (Planer)
- Abschluss Kreditverträge mit fremdfinanzierender Bank (Planer & Bank)
- Baubeginn > Projektumsetzung > Inbetriebnahme (Planer & EPC-Partner / Gutachter)
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Sie haben Fragen zu dem geplanten Solarpark an der A3 entlang Lindenholzhausen?
Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
E-Mail: solarpark@evl.de
